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Social Media

Warum Social Media von Behörden genutzt werden sollte

Wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung beinhaltet, dass Bürger*innen über die Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) informiert werden und sich ihrer Beteiligungsmöglichkeiten bewusst sind. Ein Problem ist allerdings, dass die Öffentlichkeit die einschlägigen Webseiten oder UVP-Portale oft nicht kennt. Social Media wird dagegen von einer großen Mehrheit der Bürger*innen genutzt und sollte daher von Behörden eingesetzt werden, um über UVP-Verfahren zu informieren. Aktuell wird in vielen Ländern vor allem nur über Zeitungen und Behördenwebseiten über laufende Verfahren informiert und kaum Social Media genutzt. Über Social Media könnten jedoch mehr Menschen erreicht werden, insbesondere auch jüngere Generationen, die sich vermehrt im digitalen Raum informieren und Printmedien weniger nutzen.

Da in manchen Ländern nicht einmal UVP-Portale existieren, müssten die Bürger*innen regelmäßig viele unterschiedliche Behörden-Websites besuchen, um mitzubekommen, ob neue UVP-Verfahren veröffentlicht werden. Dies kann nicht von den Bürger*innen geleistet werden, sodass meist nur Umweltverbände, die häufig ehrenamtlich organisiert sind und über wenige Ressourcen verfügen, diese Aufgabe übernehmen müssen. Eine Verbreitung der Informationen über Social Media wäre daher dringend notwendig. In manchen Fällen werden daher auch die Informationen zu UVPs von Umweltorganisationen und Aktivist*innen über die sozialen Medien selbst an ihre Communities verbreitet.

Good-Practice-Beispiele

Deutschland

Ein Good-Practice-Beispiel für den Umgang mit Social Media in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbständige Bundesoberbehörde. Sie agiert als Regulierungsbehörde um den Wettbewerb in den sogenannten Netzmärkten sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Bundesnetzagentur seit 2011 auch für den Netzentwicklungsplan und die Genehmigungsverfahren des Höchstspannungsnetzes zuständig. Die Agentur informiert regelmäßig auf Twitter, Mastodon und Facebook über laufende Verfahren.

Quelle: Screenshot Mastodon Account Bundesnetzagentur

Andere deutsche Behörden informieren jedoch überwiegend nicht über UVPs in den sozialen Netzwerken. Einige lokale Behörden, wie Städte und Landratsämter, veröffentlichen manchmal Informationen zu UVPs auf Social Media, aber es ist unklar wie viele Behörden dies tun.

Frankreich

In Frankreich gibt es auf der Plattform X unter @etude_impact einen Account, der vom nationalen UVP-Portal gehostet wird, abrufbar unter https://twitter.com/etude_impact. Der Account war jedoch nur vom 29. März 2018 bis zum 12. Juni 2019 aktiv und wurde lediglich dazu genutzt, Informationen über das selbst Portal und die Aktivitäten dort zu verbreiten, nicht aber Informationen zu spezifischen UVP-Verfahren. Es ist zu begrüßen, dass so auf Social Media zumindest auf die Existenz des Portals aufmerksam gemacht wurde.

USA

Der Permitting Council in den USA hat unter @PermitCouncil einen Account auf der Plattform X, der regelmäßig mit Informationen zu großen nationalen Genehmigungsverfahren bespielt wird. Der Permitting Council wurde 2015 durch Titel 41 des Fixing America’s Surface Transportation Acts (FAST-41) eingerichtet und ist eine US-Bundesbehörde, die die Transparenz und Vorhersehbarkeit des bundesstaatlichen Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahrens für bestimmte wichtige Infrastrukturprojekte verbessern soll.

Source: X-Account of the Permitting Council (@PermitCouncil)