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Aarhus-Konvention

Die Konvention

Gesichert wird das Recht auf Beteiligung durch die Aarhus-Konvention, welche von allen EU-Mitgliedsstaaten und der EU ratifiziert wurde. Die Aarhus-Konvention hat einen Paradigmenwechsel in der Umweltpolitik eingeleitet, indem sie Bürger*innen drei grundlegende Rechte im Umweltschutz gewährt: Zugang zu Informationen, Beteiligung an Entscheidungsprozessen und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

 

Bei der Planung von größeren Bauprojekten hat die Öffentlichkeit daher das Recht, Planungsunterlagen einzusehen und Stellungnahmen gegenüber der planenden Behörde abzugeben. Diese müssen von der Behörde bei ihrer Entscheidung über das Vorhaben berücksichtigt werden. In der praktischen Umsetzung werden die in der Konvention gesicherten Rechte jedoch nicht effektiv gewährleistet, insbesondere im Rahmen der digitalen Beteiligung. Dieses Defizit schwächt somit die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie den effektiven Vollzug des Umweltrechts und sollte dringend behoben werden.

Mehr Informationen zur Aarhus-Konvention findest du hier.

Digitale Beteiligung unter der Aarhus-Konvention

Aktualisierte Empfehlung zur effektiveren Nutzung elektronischer Informationsmittel (2021)

Das höchste Gremium unter der Aarhus-Konvention, das Treffen der Vertragsstaaten (Meeting of the Parties, MoP), hat im Jahr 2021 die Aktualisierten Empfehlungen zur effektiveren Nutzung elektronischer Informationsmittel (Updated recommendation on the more effective use of electronic information tools) beschlossen. Die Vertragsstaaten empfehlen darin, ein umfassendes zentrales Portal auf nationaler Ebene aufzusetzen, auf dem alle nach der Aarhus-Konvention erfassten Umweltinformationen abrufbar sind und darüber hinaus auch formelle Beteiligungsverfahren (wie etwa UVP und SUP Verfahren) digital abgewickelt werden können.

Die Aktualisierten Empfehlungen haben zum Ziel, dass die Vertragsstaaten gemeinsame Ansätze und Standards anwenden, um die Umsetzung der Aarhus-Konvention zu fördern. Das geschieht durch die Förderung, Entwicklung, Pflege, Verbesserung und Nutzung von elektronischen Informationsmitteln. Die Staaten sollen Strategien entwickeln und umsetzen, um elektronische Werkzeuge für Verwaltungsverfahren und -dienste zu unterstützen. Diese Strategien sollen darauf abzielen, die Öffentlichkeit, insbesondere Menschen in schwierigen Situationen, dabei zu unterstützen, ihre Rechte aus der Aarhus-Konvention wahrzunehmen. Das Ziel ist, dass Verwaltungen transparenter, effizienter und verantwortungsvoller arbeiten, besonders in Bezug auf die Bereitstellung von Umweltinformationen in angemessener Qualität, die Erleichterung der Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und die Unterstützung der Öffentlichkeit beim Zugang zu Gerichten.

Konkret wird in den Aktualisierten Empfehlungen ein landesweites digitales Umweltinformationssystem gefordert. Ein solches System soll den öffentlichen Zugang zu Echtzeit- und anderen dynamischen und historischen, aktuellen, genauen und qualitätskontrollierten, umfassenden, standardisierten und funktionalen Umweltinformationen unterstützen und diese Informationen über das Internet in maschinenlesbaren, offenen Formaten, die den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzenden entsprechen, auffindbar und zugänglich machen. Diese Empfehlung ist sehr umfassend und wurde bisher in keinem Land umgesetzt.

Unter anderem soll dieses Umweltinformationssystem auch Unterlagen im Zusammenhang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen, staatlichen ökologischen Gutachten und Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren enthalten, die den rechtlichen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen (z. B. öffentliche Bekanntmachungen, Anträge, Risikobewertungen und andere Studien, alle sonstigen einschlägigen Unterlagen, Stellungnahmen Dritter, Entwürfe und endgültige Entscheidungen und damit verbundene Auflagen).

UNECE Fallstudien zu Elektronischen Informationsmitteln

Die ebenfalls unter der Aarhus-Konvention arbeitende Task Force für Informationszugang sammelt Fallstudien über elektronische Informationsmittel, um einen Austausch zu relevante Informationen, Erfahrungen und bewährte Verfahren zu erleichtern. Dort werden digitale Formate gelistet, die den Zugang zu Umweltinformationen oder auch Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleisten. Außerdem finden sich dort auch Austauschplattformen für Vorhaben*trägerinnen. Es finden sich dort Einträge aus 2016, 2019 und 2020.

Maastricht Empfehlungen (2015)

In den “Maastricht Recommendations on Promoting Effective Public Participation in Decision-making in Environmental Matters prepared under the Aarhus Convention” aus dem Jahr 2015 wurde das Thema der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung erstmals im Rahmen der Aarhus Konvention adressiert. Die Maastricht Empfehlungen wurden von der Task Force zu Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren im Rahmen der Aarhus-Konvention erarbeitet und richten sich an die Legislative und die Verwaltung in Umweltangelegenheiten.

Folgende Empfehlungen werden in den Maastricht Recommendations ausgesprochen:

  • Benachrichtigung der Öffentlichkeit:
    • auf einem gut sichtbaren und öffentlich zugänglichen Teil der Website der zuständigen Behörde (und auf den Websites aller lokalen Behörden in dem potenziell betroffenen Gebiet)
    • über elektronische Mailinglisten und
    • durch automatische Benachrichtigungen in Verbindung mit einer elektronischen Datenbank
    • über soziale Medien (für die jüngere Öffentlichkeit)
  • Internet- oder webbasierte Konsultationen
    • Öffentliche Anhörungen oder Befragungen können aufgezeichnet und, falls dies angesichts der Art oder Bedeutung der vorgeschlagenen Tätigkeit angemessen ist, live im Fernsehen oder im Internet übertragen werden
    • Zusätzlich zu der physischen Anhörung können, falls machbar, Technologien wie Audio- oder Videokonferenzen eingesetzt werden, um Mitgliedern der Öffentlichkeit, die nicht physisch an der Anhörung teilnehmen können, die Teilnahme zu ermöglichen
  • Zugang zu relevanten Informationen über eine öffentlich zugängliche Website mit
    • Informationen über die geplante Tätigkeit
    • einer benutzerfreundlichen Suchfunktion
    • Zugang zu relevanten Dokumenten online
    • die Möglichkeit, elektronische Kommentare zu der geplanten Tätigkeit abzugeben
    • einem zugänglichen Archiv mit den wichtigsten Dokumenten aus vergangenen Verfahren
    • eine Liste mit Fragen und Antworten zu technisch komplizierten vorgeschlagenen Tätigkeiten
    • eine Liste der Personen oder Stellen, an die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit delegiert werden
    • die endgültige Entscheidung sollte auf der Website der Behörde elektronisch zugänglich gemacht werden
  • Stellungnahmen können elektronisch eingereicht werden,
    • Keine übermäßigen Formalitäten bezüglich der elektronischen Unterschrift sind erforderlich.
    • Der Eingang jeder Stellungnahme sollte bestätigt und auf der Website der Behörde veröffentlicht werden.