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Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung

Unter digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung verstehen wir zunächst den digitalen Zugang zu Informationen, der im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gewährleistet sein muss, also etwa zu Umweltberichten oder Antragsunterlagen. Weiter muss es digitale Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung geben, etwa durch digitale Einwendungen oder online durchgeführte Erörterungstermine.

Durch eine effektive digitale Öffentlichkeitsbeteiligung werden Planungs- und Genehmigungsentscheidungen nachvollziehbar und die Interessen von Vorhabenträger*innen, Zivilgesellschaft, Umweltschutz und Behörden können in Ausgleich gebracht werden. Dadurch ist nicht nur mit einer höheren Akzeptanz der Entscheidungen zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass frühzeitige digitale Beteiligung die Planung effizienter gestaltet und damit auch beschleunigt.

Durch den richtigen Einsatz von digitalen Technologien sind effiziente Datenerfassung, Analyse und Synthese von Beiträgen aus der Öffentlichkeit möglich. Automatisierte Funktionen wie Umfragen und Datenanalysen können dabei die Verarbeitung des Feedbacks vereinfachen und frühzeitig wichtige Trends oder Prioritäten unter den Teilnehmenden erkennen lassen. Gleichzeitig sinken die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation bei Behörden und Vorhabenträger*innen.

Bei der Verlagerung von Beteiligung in den digitalen Raum ist es weiter essenziell, dass Beteiligungsrechte nicht eingeschränkt, sondern als Chance für belastbare und ausgewogene Verwaltungsentscheidungen begriffen werden. So kann der Vollzug bestehender umweltrechtlicher Schutzstandards entscheidend befördert werden.